Bedingungen für Eingaben

Bedingungen für die Einreichung und Behandlung von Gesuchen:

  1. Der Stiftungsrat befindet in der Regel jährlich über Gesuche. Die nächste Eingabefrist für Gesuche wird jeweils auf der Seite Gesuche einreichen kommuniziert.
  2. Gesuche müssen einem Stiftungszweck zugeordnet werden können.
  3. Es werden nur elektronisch eingereichte Gesuche behandelt. Der Eingang wird automatisch per E-Mail bestätigt. Während der Gesuchsbearbeitung wird weder schriftlich noch mündlich kommuniziert.
  4. Bewilligung und Ablehnung von Gesuchen erfolgen ohne Begründung.
  5. Gesuche von nicht (steuerbefreiten) Einzelpersonen wie auch Gesuche aus dem Ausland können mit Rücksicht auf die Stiftungsstatuten (siehe Rubrik Zweck) grundsätzlich nicht bewilligt werden.
  6. Der Antragssteller muss steuerbefreit sein bzw. es können nur Projekte unterstützt werden, die in der Schweiz steuerbefreit sind.
  7. Für die Eingabe des Gesuches ist das aufgeschaltete Gesuchsformular zu verwenden.
  8. Gesuche um Deckung bereits eingegangener Verpflichtungen (Schulden) werden nicht entgegengenommen.

Gesuchseingabe

Gesuche für die nächste Stiftungsratssitzung können noch bis 30.09.2026 online eingereicht werden.

Gesuch einreichen