Bedingungen für die Einreichung und Behandlung von Gesuchen:
- Der Stiftungsrat befindet in der Regel jährlich über Gesuche. Die nächste Eingabefrist für Gesuche wird jeweils auf der Seite Gesuche einreichen kommuniziert.
- Gesuche müssen einem Stiftungszweck zugeordnet werden können.
- Es werden nur elektronisch eingereichte Gesuche behandelt. Der Eingang wird automatisch per E-Mail bestätigt. Während der Gesuchsbearbeitung wird weder schriftlich noch mündlich kommuniziert.
- Bewilligung und Ablehnung von Gesuchen erfolgen ohne Begründung.
- Gesuche von nicht (steuerbefreiten) Einzelpersonen wie auch Gesuche aus dem Ausland können mit Rücksicht auf die Stiftungsstatuten (siehe Rubrik Zweck) grundsätzlich nicht bewilligt werden.
- Der Antragssteller muss steuerbefreit sein bzw. es können nur Projekte unterstützt werden, die in der Schweiz steuerbefreit sind.
- Für die Eingabe des Gesuches ist das aufgeschaltete Gesuchsformular zu verwenden.
- Gesuche um Deckung bereits eingegangener Verpflichtungen (Schulden) werden nicht entgegengenommen.
Gesuchseingabe
Gesuche für die nächste Stiftungsratssitzung können noch bis 30.09.2026 online eingereicht werden.
Gesuch einreichen